Gemeindeversammlung
Daten der Gemeindeversammlung im 2026:
25. Juni 2026 (Rechnung)
26. November 2026 (Budget)
Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 28. September 2025:
§ 9 Einberufung der Gemeindeversammlung
1. Die Stimmberechtigten sind mindestens 14 Tage im Voraus zur Gemeindeversammlung einzuladen.
2. Ort, Datum, Zeit und Traktanden sind anzugeben.
3. Die Einladung ist im Publikationsorgan der Gemeinde gut sichtbar zu veröffentlichen oder den Stimmberechtigten zuzustellen.
§ 18 Einberufung der Gemeindeversammlung
1. Ein Zehntel der Stimmberechtigten kann verlangen, dass innert nützlicher Frist eine Gemeindeversammlung einberufen wird.
§ 22 Befugnisse
1. Neben den in den §§ 50 und 56 des Gemeindegesetzes4 aufgeführten Befugnissen stehen der Gemeindeversammlung weitere, nicht übertragbare Befugnisse zu:
a) Sie beschliesst gemäss den Vorgaben in den § 42 bis § 45 Geschäfte über im Rechnungslegungsmodell definierte Finanz- und Sachanlagen des Finanzvermögens sowie Geschäfte über das Verwaltungsvermögen (insbesondere Anlagen, Ausgaben, Nachtragskredite, Eigentumsübertragungen, Einräumung beschränkter dinglicher Rechte, Verpflichtungen oder Einnahmenreduktionen, Gründung oder Erweiterung von Anstalten und Unternehmen, Beteiligung an gemischtwirtschaftlichen oder privaten Unternehmungen und Zusammenarbeit der Gemeinden).

