Gemeindeversammlung
Daten der Gemeindeversammlung im 2025:
16. Juni 2025 (Rechnung)
27. November 2025 (Budget)
Auszug aus der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Biberist vom 17. Mai 2001:
§ 22 1. Begriff
Die Gemeindeversammlung wird aus den anwesenden stimmberechtigten Angehörigen der Gemeinde gebildet.
§ 24 3. Berufung
Die Gemeindeversammlung ist einzuberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, jedoch zweimal im Jahr:
a) um den Voranschlag für das kommende Jahr zu beschliessen;
b) um die Rechnung des vergangenen Jahres zu beschliessen.
§ 26 Einladung
- Die Stimmberechtigten sind mindestens 7 Tage im voraus zur Gemeindeversammlung einzuladen.
- Ort, Datum, Zeit und Traktanden sind anzugeben.
- Die Einladung ist im Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen oder den Stimmberechtigten zuzustellen.
§ 27 Auflage der Traktanden
- Die Anträge des Gemeinderates, die entsprechende Unterlagen und das Protokoll der letzten Gemeindeversammlung liegen in der Zeit zwischen Einberufung und der Versammlung in der Gemeindekanzlei während der Schalterstunden auf.
- Der Gemeinderat kann die Zustellung einzelner Vorlagen an alle Stimmberechtigten beschliessen.

