Gemeinde Biberist
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Planungsrechtliche Verfahren

Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist – Öffentliche Planauflage vom 20. August – 21. September 2026

Gestützt auf §§ 15 ff. des Kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 3. Dezember 1978 sowie den Beschluss des Gemeinderates vom 15. Juni 2026 werden folgende Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

- Gesamtplan
­- Bauzonenpläne
­- Erschliessungspläne mit kommunalen Baulinien und Waldgrenzen
­- Naturgefahrenplan
­- Zonenreglement

Orientierend können zudem eingesehen werden (gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden):

­- Raumplanungsbericht (Art. 47 eidg. Raumplanungsverordnung RPV)
­- Mitwirkungstabelle
­- Übersichtsplan der Erschliessung
- Waldfeststellungspläne
- Naturinventar

Einsichtnahme
Auflagezeitraum:
20. August – 21. September 2026

Auflageort (während den ordentlichen Öffnungszeiten):
Gemeindeverwaltung Biberist
Abteilung Bau + Planung, 2. OG
Bernstrasse 4, 4562 Biberist

Sämtliche Unterlagen können zudem ab dem Auflagedatum auf www.biberist.ch heruntergeladen werden.

Einsprachen
Während der Auflagefrist kann jede Person, die durch die vorgenannte Planung besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG).

Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

­Gesamtrevision der Ortsplanung Biberist:
Gemeinderat Biberist
Bernstrasse 4, Postfach 46
4562 Biberist

­Waldgrenzen gemäss Art. 13 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) und § 3 des Kantonalen Waldgesetzes (WaG SO):
Amt für Wald, Jagd und Fischerei
Rathaus
Barfüssergasse 14
4509 Solothurn

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Unterlagen
Die Unterlagen können untenstehend heruntergeladen werden.