Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 100.00.
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03.
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Hundesteuer: | CHF | 100.00 |
Mahngebühr pro Mahnung | CHF | 50.00
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Die Kontrollzeichengebühr des Kantons entfällt auch für das Jahr 2025. Am 18.05.2025 kommen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Abstimmung.
Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.
Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:
- Hunden, die am Stichtag, 01.04., nocht nicht drei Monate alt sind
- Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
- Blindenführhunde