Gemeinde Biberist

Hundesteuer

Finanzen + Steuern

Die Hundesteuer beträgt pro Jahr CHF 100.00.
Ein Hundejahr dauert vom 01.04 – 31.03.




Hundesteuer:CHF100.00
Mahngebühr pro MahnungCHF50.00

Die Kontrollzeichengebühr des Kantons entfällt auch für das Jahr 2025. Am 18.05.2025 kommen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zur Abstimmung.

Bewilligungspflichtige Hunde:
Bullterrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffhorshire Terrier,
American Pit Bull Terrier, Rottweiller, Dobermann, Dogo Argentino
und Fila Brasileiro.

Abgabebefreiung:
Von der Abgabe befreit sind Halter oder Halterinnen von:

  • Hunden, die am Stichtag, 01.04., nocht nicht drei Monate alt sind
  • Diensthunde der Polizei, des Grenzwachkorps und oder Armee
  • Blindenführhunde
An- und Abmeldung von Hunden
Tiere